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ÄNDERUNG BEI BEERDIGUNGEN IN DER PFARREI KIRCHENLAIBACH
Über den Pfarrgemeinderat wurde der Wunsch vieler Gläubigen an das Pfarramt herangetragen, bei Beerdigungen nach dem Requiem wieder in Prozession gemeinsam betend zum jeweiligen Friedhof zu ziehen. Diesem Wunsch kommen wir ab dem neuen Jahr gerne nach.
Allerdings müssen wir zum Friedhof in Speichersdorf in Zukunft wegen des Neubaus der Offenen Ganztagsschule (OGTS) einen anderen Weg nehmen. Wir ziehen über die Creußener Straße hin zur Weidener Straße, folgen dieser auf dem Rad- und Gehweg bevor wir kurz vor dem Friedhof die Hauptstraße queren werden. In Kirchenlaibach führt der Weg unverändert über die Bayreuther Straße zur Alten Pfarrkirche und über die Friedhofstraße zum Friedhof.
Da solche Prozessionen nicht mehr ohne verkehrsrechtliche Anordnung und Absicherung durch die Feuerwehr durchgeführt werden können, müssen wir die entstehenden Kosten von ca. 300 € bis 450 € (je nach Verdienstausfall der Feuerwehrleute) auf die Hinterbliebenen umlegen und stellen deshalb die Entscheidung für oder gegen eine Prozession jeweils in deren Belieben. -
„Franziskusjahr“
Nach Ende des Ordentlichen Heiligen Jahres 2025 am 06. Januar 2026 hat Seine Heiligkeit Papst Leo XIV. ein außerordentliches Jahr des Hl. Franziskus ausgerufen. Anlässlich seines 800. Todestages soll die ganze Weltkirche vom 10. Januar 2026 bis 10. Januar 2027 auf den „Poverello“ – den „kleinen Armen“ von Assisi schauen und versuchen, sein Leben und Vorbild nachzuahmen.
In unserer Pfarreiengemeinschaft feiern wir deshalb mit wenigen Ausnahmen immer am Samstag nach jedem 04. Tag des Monats (Der 04. Oktober ist der Gedenktag des Hl. Franziskus!) einen festlichen Gottesdienst mit hochrangigen Predigern. Die genaue Predigerliste steht noch nicht fest, da das Franziskusjahr sehr kurzfristig ausgerufen wurde, und wird Ihnen noch bekanntgegeben werden.
Am Samstag, 07. Februar eröffnen wir das Franziskusjahr für unsere Pfarreiengemeinschaft um 18:00 Uhr mit einem Familiengottesdienst. Bitte laden Sie auch auswärtige Gläubige zur Mitfeier der Franziskustage ein.
Die Apostolische Pönitentiarie hat im Auftrag des Heiligen Vaters ein Dekret erlassen, in dem die Gewährung von Ablässen anlässlich des Franziskusjahres geregelt ist. Dieses Dekret liegt am Schriftenstand auf. Bitte bedienen Sie sich!
Das Logo „PAX ET BONUM“ ist die alte Grußformel der Franziskaner, die auf den heiligen Franz selbst zurückgeht. Es weist sowohl im Pfarrbriefkopf auf das Franziskusjahr als auch und sonst auf betreffende Veranstaltungen hin. PAX ET BONUM“ – „PACE E BENE“, wie man es auch oft auf Italienisch hört, wünscht allen, die man trifft oder verlässt „FRIEDEN UND GUTES“. Gemeint ist damit zum einen der äußere wie der innere Frieden und zum anderen das Gute: alles, was wir zum Leben brauchen, genauso wie das ewige Heil!
Feiern, verehren und schauen wir auf den Heiligen Franziskus von Assisi. Ahmen wir ihn nach! PAX ET BONUM! -
Wohnung für Ruhestandsgeistlichen gesucht
Ein Ruhestandsgeistlicher möchte sich ab September in der Pfarrei Kirchenlaibach niederlassen. Er sucht eine Wohnung mit drei Zimmern, Küche/ Bad, die er mieten kann. Meldungen solcher freien Wohnungen unter Angabe der Adresse, der Wohnfläche und des erwarteten Mietpreises bitte an das Kath. Pfarramt Kirchenlaibach, Bayreuther Straße 25, 95469 Speichersdorf, 09275/ 97190 oder info@pfarrei-kirchenlaibach.de.
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Unerlaubte Bischofsweihen in Ecône – Exkommunikation
Am 1. Juli 2026 wurden in Ecône (Schweiz) vier Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. ohne päpstliches Mandat und gegen den ausdrücklichen Willen des Heiligen Vaters zu Bischöfen geweiht. Auf dem Gebiet des Bistums Regensburg befindet sich in Zaitzkofen das Priesterseminar der im Jahr 1970 vom damaligen Generalsuperior des Spiritaner-Ordens und ehemaligen Bischofs von Dakar im Senegal und Tulle in Frankreich, Erzbischof Marcel Lefebvre, gegründeten Priester-bruderschaft. Um Klarheit bezüglich des kirchenrechtlichen Status dieser Bruderschaft und ihrer Anhänger herzustellen, wird hier im Folgenden die Reaktion des Heiligen Stuhls auf die unerlaubten Weihen dokumentiert.
Die Spendung des Sakraments der Buße durch die Priester der Bruderschaft St. Pius X. verliert ihre Gültigkeit. Den Gläubigen wird aus pastoraler Sorge dringend abgeraten, nach Zaitzkofen zu fahren, um die Heilige Messe zu feiern und stattdessen das Angebot von Priestern und Gemeinschaften zu nutzen, die in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen (z.B. Priesterbruderschaft St. Petrus).
Alle Gläubigen, die die Liturgie in der außerordentlichen Form des römischen Ritus feiern möchten, haben dafür im Bistum Regensburg an vielen Orten die Möglichkeit. Die Messorte finden Sie unter www.roemische-messe-regensburg.de
DEKRETTrotz der an den Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. gerichteten Warnungen hat Bischof Alfonso de Galarreta durch die Bischofsweihe von vier Priestern ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Papstes einen schismatischen Akt begangen und sich damit „ipso facto“ die in can. 1387 und can. 1364 § 1 des Codex Iuris Canonici (CIC) von 2021 vorgesehenen Strafen zugezogen.
Ich stelle daher mit allen rechtlichen Wirkungen fest, dass sowohl der oben genannte Bischof Alfonso de Galarreta als auch Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier „ipso facto“ sich die dem Heiligen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe („latae sententiae“) zugezogen haben.
Ich stelle ferner fest, dass sich Bischof Bernard Fellay, der als Mitkonsekrator direkt an der liturgischen Feier teilgenommen und sich damit öffentlich dem schismatischen Akt angeschlossen hat, die in can. 1364 § 1 des Codex Iuris Canonici von 2021 vorgesehene Tatstrafe („latae sententiae“) der Exkommunikation zugezogen hat.
Die Kleriker und die gläubigen Laien werden hiermit ermahnt, sich nicht dem Schisma der Priesterbruderschaft St. Pius X. anzuschließen, da sie sich damit „ipso facto“ die Tatstrafe („latae sententiae“) der Exkommunikation zuziehen würden.Aus dem Gebäude des Dikasteriums, 2. Juli 2026
Victor M. Card. Fernández
PräfektJohn J. Kennedy
Titularerzbischof von Absorus
Sekretär der DisziplinarsektionPrälat Armando Matteo
Sekretär der doktrinären SektionERLÄUTERNDE ANMERKUNG
Seit der Zeit des heiligen Papstes Paul VI. bis hin zu den jüngsten Gesprächen, die vor kurzem in diesem Dikasterium geführt wurden, haben sich die zahlreichen Versuche, die Anhänger der von Msgr. Marcel Lefebvre gegründeten Bewegung wieder in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zu führen, als erfolglos erwiesen. Diese Situation hat sich durch die jüngsten Bischofsweihen, die ohne päpstliches Mandat, gegen den Willen des Heiligen Vaters, unter offener Verletzung des kanonischen Rechts vollzogen wurden, weiter verschärft. Daher hält es dieses Dikasterium in getreuer Ausübung der ihm anvertrauten Aufgaben für notwendig, darauf hinzuweisen, dass diese Handlung den Straftatbestand des Schismas erfüllt und kanonische Konsequenzen für die beteiligten Geistlichen und Laien nach sich zieht. Wie bereits 1988 erklärt wurde, stellt „ein solcher Ungehorsam – der eine faktische Ablehnung des römischen Primats mit sich bringt – einen schismatischen Akt dar“ (vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Ecclesia Die“, 3).
Diesbezüglich gilt fortan:
• Geistliche, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, befinden sich im Schisma und sind daher als Schismatiker zu betrachten (vgl. „Ecclesia Dei“, 5 c; Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erläuterung zur Exkommunikation wegen Schismas, der sich die Anhänger der Bewegung von Bischof Marcel Lefebvre schuldig machen, 24. August 1996, 5–6); sie ziehen sich damit die gesetzlich vorgeschriebene Exkommunikation zu (Canon 1364 § 1 CIC).
• Was die gläubigen Laien betrifft, so gelten diejenigen als schismatisch und exkommuniziert, die sich formell der Priesterbruderschaft St. Pius X. unter den Bedingungen anschließen, die in der Erläuterung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte aus dem Jahr 1996 (vgl. ebenda, 7, s.u.) festgelegt sind, die nach wie vor in Kraft ist und die sich dieses Dikasterium zu eigen macht.Schließlich wird das heilige Volk Gottes darauf hingewiesen, dass die geistlichen Amtsträger der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Sakramente unrechtmäßig spenden und dass das von ihnen gespendete Sakrament der Buße sowie die von ihnen assistierten Eheschließungen ungültig sind.
Die Kirche wird als fürsorgliche Mutter all jene, die zur vollen Gemeinschaft zurückkehren möchten, mit aufrichtiger Zuneigung und lebendiger Fürsorge aufnehmen. Die Apostolischen Nuntien werden Verfahren festlegen, auf die die Ordinarien in den verschiedenen Fällen zurückgreifen können.
Schließlich werden alle Gläubigen aufgefordert, fest in der Gemeinschaft mit dem Papst, mit den mit ihm in Gemeinschaft stehenden Bischöfen und mit der gesamten Kirche zu verbleiben (vgl. „Lumen Gentium“, 22; can. 751 CIC) und sich der Teilnahme an den von der oben genannten Priesterbruderschaft St. Pius X. organisierten Zelebrationen und Aktivitäten zu enthalten.
Aus dem Gebäude des Dikasteriums, 2. Juli 2026
Victor M. Card. Fernández
PräfektJohn J. Kennedy
Titularerzbischof von Absorus
Sekretär der DisziplinarsektionPrälat Armando Matteo
Sekretärder doktrinären Sektion
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First Responder

Die Gemeinde Speichersdorf und die Freiwillige Feuerwehr Speichersdorf möchten gemeinsam ein wichtiges Projekt für die Sicherheit und medizinische Erstversorgung ins Leben rufen: den Aufbau eines sogenannten „Helfer vor Ort“-Systems (HvO) – in der Feuerwehrsprache „First Responder“.
Ziel dieses ehrenamtlichen Einsatzdienstes ist es, die Zeit bis zum Eintreffen von Rettungsdienst oder Notarzt durch qualifizierte Erste Hilfe zu überbrücken. Gerade in medizinischen Notfällen können wenige Minuten entscheidend sein. Durch geschulte Einsatzkräfte aus der Region soll schnelle und kompetente Hilfe direkt vor Ort gewährleistet werden.Für die Umsetzung dieses Projektes werden unter anderem medizinische Ausrüstung, Einsatzkleidung, Funktechnik sowie ein geeignetes Einsatzfahrzeug benötigt. Da sich das Projekt überwiegend aus Spenden und ehrenamtlichem Engagement finanzieren muss, sind die ehrenamtlichen Helfer auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in unserer Gemeinde und stärken gleichzeitig das ehrenamtliche Engagement vor Ort.
Jeder Beitrag – ob groß oder klein – hilft dabei, dieses wichtige Projekt erfolgreich aufzubauen und dauerhaft zu etablieren.Spendenkonto
Freiwillige Feuerwehr Speichersdorf
IBAN: DE45 7535 0000 0000 3032 48
BIC: BYLADEM1WEN
Sparkasse Oberpfalz NordVerwendungszweck
Spende First Responder SpeichersdorfSelbstverständlich stellt Ihnen die Feuerwehr Speichersdorf auf Wunsch gerne eine Spendenquittung aus.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen Ihnen die Gemeinde und die Feuerwehr Speichersdorf jederzeit gerne zur Verfügung.